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Der Versicherungsnachweis "Pflichtversicherung" Der Versicherungsnachweis bildet Teile aus dem Pflichtversicherungsverhältnis sowie der freiwilligen Versicherung ab, sofern diese bei unserer Kasse abgeschlossen wurde. In den nachfolgenden Ausführungen beschränken wir uns jedoch rein auf das Pflichtversicherungsverhältnis. Nähere Informationen zur freiwilligen Versicherung entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Tarife 2002 bzw. der PlusPunktRente 2009. I. Versicherungsnachweis - Was ist der Versicherungsnachweis?
- Welchem Zweck dient der Versicherungsnachweis?
- Kann auch zukünftig mit einer Mitteilung über den Stand der Versorgungspunkte gerechnet werden?
- Wer erhält den Versicherungsnachweis?
- Sind die Startgutschriften oder sind Entgeltberichtigungen für Vorjahre abgebildet?
- Sind Zeiten bei anderen Zusatzeinrichtungen nach 2002 berücksichtigt?
- Welche Daten sind im Versicherungsnachweis "Pflichtversicherung" enthalten?
- Welches Entgelt wird im Versicherungsnachweis "Pflichtversicherung" dargestellt?
II. Fragen zur Berechnung der Betriebsrente - Wie erfolgt die Berechnung der Versorgungspunkte?
- Warum wird das vom Arbeitgeber gemeldete Entgelt duch 12.000 € geteilt? - Was ist der Altersfaktor? - Was ist unter Sonderfaktor zu verstehen? - Wie erfolgt die Gutschrift der Versorgungspunkte in der Elternzeit? - Wie errechnet sich aus den Versorgungspunkten die monatliche Betriebsrente (Altersrente)?
- Für welchen Rentenfall gilt die ausgewiesene Monatsrente?
III. Verfahrensfragen - Ist der Versicherungsnachweis verbindlich oder können die darin enthaltenen Werte nachträglich geändert werden?
- Können die im Versicherungsnachweis mitgeteilten Werte(z.B. das zusatzversorgungspflichtige Entgelt) beanstandet werden?
- Wie kann geprüft werden, ob der Arbeitgeber das korrekte Entgelt gemeldet hat?
I. Versicherungsnachweis 1. Was ist der Versicherungsnachweis? Der Versicherungsnachweis nach § 51 Kassensatzung gibt Auskunft über die bis 31.12. des Vorjahres erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente bei der ZVK. Daneben sind die vom Arbeitgeber gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte für die Pflichtversicherung und die insoweit erworbenen Versorgungspunkte enthalten. Sofern eine freiwillige Versicherung abgeschlossen wurde, ersehen Sie die Höhe der eingezahlten Beiträge und die hieraus resultierenden Versorgungspunkte. 2. Welchem Zweck dient der Versicherungsnachweis? Gemeinsam mit der Renteninformation der deutschen Rentenversicherung ermöglicht der Versicherungsnachweis den Versicherten einen Überblick über die erreichten Versorgungsleistungen. Für die Versicherten bietet das die Möglichkeit eine Lücke in der Anwartschaft durch eine zusätzliche Altersversorgung zu schließen. Mit dem Versicherungsnachweis informieren wir unsere Versicherten über den Stand der bis zum 31.12.2009 erreichten Betriebsrente (Altersrente). 3. Kann auch zukünftig mit einer Mitteilung über den Stand der Versorgungspunkte gerechnet werden? Der Versicherungsnachweis wird jährlich erstellt, sobald die Umlageabrechnung abgeschlossen ist. Erfahrungsgemäß kann damit der Versand voraussichtlich Mitte des Jahres vorgenommen werden. 4. Wer erhält den Versicherungsnachweis? Grundsätzlich alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Versicherungsnachweis Pflichtversicherten, die vor dem 01.01.2010 erstmalig zur Pflichtversicherung angemeldet wurden. 5. Ist die Startgutschrift oder sind Entgeltberichtigungen für Vorjahre im Versicherungsnachweis abgebildet? Sofern die Voraussetzungen für die Gewährung einer Startgutschrift vorliegen, ist diese berücksichtigt und wird im Versicherungsnachweis gesondert ausgewiesen. Wurden während des Jahres Entgeltberichtigungen für die Jahre 2002 bis 2009 vorgenommen, sind diese gleichermaßen abgebildet. 6. Sind Zeiten, die bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen nach 2002 zurückgelegt wurden, berücksichtigt? Sofern die Pflichtversicherung erst im Jahr 2002 oder später bei unserer Kasse begonnen hat und ein Antrag auf die Überleitung von Vorversicherungszeiten, die bei anderen Kassen zurückgelegt wurden, durchgeführt wurde, sind diese im Versicherungsnachweis berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie hierzu den Abschnitt "Versorgungspunkte und Anwartschaften aus Entgelten". 7. Welche Daten sind im Versicherungsnachweis "Pflichtversicherung" enthalten? - der Stand der Betriebsrente zum 01.01.2010;
- alle Meldungen des Arbeitgebers (Versicherungszeiten und zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) für das Jahr 2009, die bis zum Tag der Jahresabrechnung eingegangen sind und verarbeitet werden konnten. Sofern eine Meldung noch nicht verarbeitet wurde, ist diese dem Versicherungsnachweis 2010 im kommenden Jahr zu entnehmen;
- gegebenenfalls Änderungen/Berichtigungen des Versicherungsnachweis 2009, die bis zum Tag der Jahresrechnung bei unserer Kasse eingegangen sind und noch verarbeitet werden konnten;
8. Welches Entgelt wird im Versicherungsnachweis "Pflichtversicherung" dargestellt? Im Versorgungskonto Pflichtversicherung wird das vom Arbeitgeber gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt dargestellt. Dieses entspricht im Wesentlichen dem steuerpflichtigen Arbeitslohn. Abweichungen ergeben sich beispielsweise beim Urlaubsgeld, den vermögenswirksamen Leistungen oder anderen steuerpflichtigen Bestandteilen,die ausdrücklich im Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (AVT-K) bzw. satzungsrechtlich ausgenommen sind. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt kann im Regelfall der Gehaltsabrechnung entnommen werden. II. Fragen zur Berechnung der Betriebsrente 1. Wie erfolgt die Berechnung der Versorgungspunkte? Formel zur Berechnung der Versorgungspunkte: Entgelt : 12.000 € (x Altersfaktor/Sonderfaktor*) = Versorgungspunkte Warum wird das vom Arbeitgeber gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt durch 12.000 € geteilt? Das für den jeweiligen Abschnitt gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist entsprechend den Vorgaben im ATV-K zunächst durch 12 und anschließend durch das vorgegebene Referenzentgelt von 1.000 € zu teilen. Zur Vereinfachung wurden diese zwei Berechnungsschritte in einen zusammengefasst. Was ist der Altersfaktor? Mit den Altersfaktoren wird die jährliche Verzinsung der Einzahlungen bis zum Rentenbeginn berücksichtigt. Je jünger die/der Vesicherte ist, desto höher ist der Altersfaktor, da die Einzahlungen länger zinsbringend angelegt werden können. Maßgebend für die Auswahl des Altersfaktors ist das Alter, das im jeweiligen Kalenderjahr erreicht wird. Die Altersfaktoren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. | Alter | Altersfaktor | Alter | Altersfaktor | Alter | Altersfaktor | | 17 | 3,1 | 26 | 2,3 | 40-41 | 1,5 | | 18 | 3,0 | 27-28 | 2,2 | 42-43 | 1,4 | | 19 | 2,9 | 29 | 2,1 | 44-46 | 1,3 | | 20 | 2,8 | 30-31 | 2,0 | 47-49 | 1,2 | | 21 | 2,7 | 32-33 | 1,9 | 50-52 | 1,1 | | 22 | 2,6 | 34 | 1,8 | 53-56 | 1,0 | | 23 | 2,5 | 35-36 | 1,7 | 57-61 | 0,9 | | 24-25 | 2,4 | 37-39 | 1,6 | 62 u. älter | 0,8 | Was ist unter dem Sonderfaktor* zu verstehen? In einigen Fällen werden die Versorgungspunkte mit einem sogenannten Sonderfaktor vervielfältigt. Dies ist dann der Fall wenn - vor dem 1. Januar 2003 eine Altersteilzeit vereinbart wurde, oder
- das Entgelt (unter bestimmten Voraussetzungen) eine gewisse Obergrenze übersteigt.
Warum werden in der Elternzeit Versorgungspunkte gutgeschrieben, obwohl kein Entgelt bezogen wurde? Während einer Elternzeit ohne laufendes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt werden als sogenannte soziale Komponente - vereinfacht ausgedrückt - Versorgungspunkte gutgeschrieben, obwohl kein Entgelt fließt. So werden für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit nach § 15 des Bundeserziehungsgeldgesetzes (begrenzt auf 36 Kalendermonate) ruht, Versorgungspunkte auf der Basis eines fiktiven monatlichen Entgelts von 500 € gutgeschrieben. Voraussetzung ist jedoch, dass während dieser Zeit im gleichen Arbeitsverhältnis kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bezogen wurde. 2. Wie errechnet sich aus den Versorgungspunkten die monatliche Betriebsrente (Altersrente)? Die monatliche Betriebsrente (Altersrente) aus der Pflichtversicherung wird nach folgender Formel berechnet: Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) = monatliche Betriebsrente Der Messbetrag von 4 € ist der im Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) festgelegte versicherungsmathematisch ermittelte Wert eines Versorgungspunktes. 3. Für welchen Rentenfall gilt die ausgewiesene Monatsrente? Die dargestellte Betriebsrente entspricht der Altersrente zum Stand 31.12.2009, wenn zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall wegen Bezugs einer Regelaltersrente eingetreten wäre. In der Pflichtversicherung ist es zusätzlich erforderlich, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Versicherungsmonaten erfüllt ist. Mögliche Abschläge wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Leistung sind nicht berücksichigt. Die jährliche Mitteilung über den Stand der Betriebsrente (Versicherungsnachweis) ersetzt nicht die verbindliche Rentenberechnung zum Rentenbeginn. III. Verfahrensfragen 1. Ist der Versicherungsnachweis verbindlich oder können die darin enthaltenen Werte nachträglich geändert werden? Änderungen der Werte sind möglich, wenn z.B. der Arbeitgeber die zugrundeliegenden Daten berichtigt und/oder Rechtsänderungen eintreten. 2. Können die im Versicherungsnachweis mitgeteilten Werte (z.B. das gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt) beanstandet werden? Versicherte haben die Möglichkeit, innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens schriftlich dem Arbeitgeber gegenüber zu beanstanden, dass dieser für das Jahr 2009 Entgelte nicht oder nicht vollständig an die ZVK gemeldet hat. 3. Wie kann überprüft werden, ob der Arbeitgeber die Entgelte in zutreffender Höhe gemeldet bzw. die Beiträge vollständig abgeführt hat? Diese Daten können im Regelfall der Gehaltsabrechnung entnommen werden
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