Kommunales Diesntleistungszentrum. Personal & Versorgung. Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden
      BVK       ZVK

Die Pflichtversicherung

Die betriebliche Zusatzversorgung für Gemeinden und Gemeindeverbände

Ein hohes Versorgungsniveau im Alter ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. Ohne ergänzende Vorsorgeanstrengungen wird es für die meisten Menschen immer schwieriger, im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Mit der ZVK-Pflichtversicherung bei der ZVK Wiesbaden bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Alter eine zusätzliche betriebliche Versorgung, die die gesetzliche Rente ergänzt. Damit übernehmend die Arbeitgeber Verantwortung für die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Grundsätzlich wird jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eines bei uns beteiligten Arbeitgebers mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei der ZVK versichert. Die Finanzierung dieser Versicherung leistet überwiegend der Arbeitgeber.

 

Leistungen auf hohem Niveau

Wir zahlen Altersrenten sowie Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene. Grundsätzlich ist Voraussetzung, dass für die oder den Pflichtversicherten mindestens 60 Monate lang Beiträge gezahlt wurden.

Die Versicherten werden einmal im Jahr über den Stand ihres Punktekontos informiert.

 

Die Vorteile im Überblick

  • Leistung des Arbeitgebers

Die Finanzierung trägt überwiegend der Arbeitgeber. Die tarifvertraglichen Regelungen sehen vor, dass die Mitarbeiter an dem Teil der Umlage, der 5,2 % übersteigt, mit 50 % beteiligt werden.

  • Attraktive Verzinsung

Versicherte profitieren von der attraktiven Verzinsung des angesparten Rentenkapitals: 3,25 % in der Ansparphase und 5,25 % in der Leistungsphase.

  • Hoher Versorgungsumfang

Zusätzlich zur Altersrente entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung.

  • Überleitungsmöglichkeit

    Wechselt ein Arbeitnehmer innerhalb des kirchlichen oder öffentlichen Dienstes den Arbeitgeber, kann die Pflichtversicherung zu dessen Zusatzversorgungseinrichtung übergeleitet werden.