|
Beihilfe Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt. Wichtige Informationen für Beihilfeberechtigte Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die gegenüber dem Beamten und seiner Familie bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten mit dem Anteil, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt ist, zu beteiligen. Damit ist das Wesen der Beihilfe eine Hilfeleistung, die die Alimentation des Beamten durch seinen Dienstherrn ergänzt.
|