Kommunales Diesntleistungszentrum. Personal & Versorgung. Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden
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Beamtenversorgung

Die Beamtenversorgung ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung des Dienstherrn, die Altersversorgung seiner Beamten sicherzustellen. Sie ist einheitlich für alle Beamten des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vom 16.3.1999 geregelt.

Sie umfasst

  • Ruhegehalt,
  • Unterhaltsbeitrag,
  • Hinterbliebenenversorgung (Sterbegeld, Witwen-, Witwer- und Waisengeld),
  • Unfallfürsorge.