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Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Seit dem 1. Januar 2002 gilt ein neues Betriebsrentensystem für den öffentlichen Dienst. Damit wird die Altersversorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine neue Basis gestellt. Kurzfassung der wesentlichsten Änderungen gegenüber dem alten System:
Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde geschlossen. An seine Stelle ist ein Betriebsrentensystem getreten, das in seiner Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich ist. Bei dem sogenannten Punktemodell wird die Lebensarbeitsleistung durch die Gutschrift von Rentenwerten für jedes Jahr der Zusatzrente abgebildet. Diese Rentenwerte werden "verzinst" und im Rentenfall addiert. Die Summe ergibt den monatlichen Betrag der Betriebsrente. Langfristig wird die Höhe dieser Betriebsrente zwar niedriger sein als die bisherige Gesamtversorgung; sie ist jedoch besser als vergleichbare Betriebsrenten in der Privatwirtschaft. Zusätzlich besteht nun auch die Möglichkeit einer Aufstockung durch die Riester-Rente. Anwartschaften aus dem alten System der Gesamtversorgung gehen nicht verloren! Nach der Berechnungsmethode des Betriebsrentengesetzes werden sie in das Punktemodell überführt. Bitte beachten Sie folgende Neuerung auf unserer Website: Hier finden Sie bei Interesse offene Stellenausschreibungen des KDZ.
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